Das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age) wurde nun schlussendlich am 5. November verabschiedet. Dieses Regelwerk zur Reform der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union hat lange auf sich warten lassen. Seit der erstmaligen Vorlage im Dezember 2022 wurde es mehrfach überarbeitet und diskutiert. Diese Gesetzestexte sollen in ihrer endgültigen Form in Kürze vom Europäischen Parlament formell verabschiedet werden. Anschließend werden sie als Richtlinie veröffentlicht, die im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten soll.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Regeln für die Mehrwertsteuer modernisiert werden. Dadurch werden die digitalen Herausforderungen gelöst und die drei wichtigsten Säulen berücksichtigt:
- Schaffung von EU-weiten Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Reporting von Transaktionsdaten
- Änderung der Mehrwertsteuervorschriften für Vermittlungsplattformen
- Vereinfachung der Meldepflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer
Die erste Säule wird die elektronische Rechnungsstellung in der EU revolutionieren, indem sie schrittweise neue Regeln und Vorgehensweisen einführt, darunter:
- Ab dem Inkrafttreten der Richtlinie (im Laufe des Jahres 2025): EU-Mitgliedsländer werden keine Ausnahmeregelungen der Europäischen Kommission mehr benötigen, um neue Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und/oder das E-Reporting von Transaktionen einzuführen. Unternehmenskunden werden künftig verpflichtet sein, elektronische Rechnungen ihrer Lieferanten zu akzeptieren, wenn dies durch nationale Vorschriften vorgeschrieben ist. Spanien beispielsweise bräuchte nicht mehr die Zustimmung der Europäischen Kommission, um das Gesetz Crea y Crece zu erlassen, dessen Ziel es ist, eine nationale Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung einzuführen. Dies gilt auch für Verlängerungsanträge für bereits gewährte Ausnahmeregelungen, wie es beispielsweise in Italien der Fall ist.
- Ab 1. Juli 2030: Unternehmen werden verpflichtet, grenzüberschreitende B2B- und B2G-Rechnungen in einem elektronischen Format zu übermitteln und zu empfangen. Das bedeutet, dass alle innergemeinschaftlichen Rechnungen elektronisch sein müssen, der europäischen Norm EN16931 entsprechen und die erforderlichen Informationen an eine europäische Plattform übermittelt werden müssen.
- Ab Januar 2035: Während es den Mitgliedsstaaten bislang freistand, nationale Mandate für die elektronische Rechnungsstellung nach eigenen Regeln einzurichten, müssen sie sich nun an die von der EU festgelegten Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung anpassen. Dies wird zumindest Länder wie Italien, Rumänien und möglicherweise auch Polen betreffen.
Die EU-Finanzministerinnen und -minister werden den Vorschlag voraussichtlich nach einer erneuten Konsultation des Europäischen Parlaments annehmen.
Ein Dutzend Mitgliedsstaaten haben bereits mit der Umsetzung ihrer eigenen Mandate für E-Rechnungen begonnen. Es wird erwartet, dass eine Reihe weiterer Staaten folgen werden, um sich auf die von ViDA eingeführte Verpflichtung ab Juli 2030 vorzubereiten.
Darüber hinaus arbeitet das Europäische Komitee für Normung („Comité Européen de Normalisation“, CEN) derzeit an der Anpassung der europäischen Norm 16931. Diese Norm wurde ursprünglich für die Richtlinie 2014/55/EU entwickelt und auf den B2G-Handel angewandt. Sie soll die künftigen Anforderungen des ViDA-Vorhabens und die Anforderungen privater B2B-Unternehmen abdecken, wobei das Ergebnis für Ende 2024 oder 2025 erwartet wird. Da die Norm EN 16931 die Grundlage für die Spezifikation des Peppol BIS Invoice-Formats bildet, das für den Austausch über das Peppol-Netzwerk genutzt wird, wird dieses Format Änderungen erfordern. Diese Änderungen wurden bereits in einer zukünftigen Version von Peppol BIS 4.0 angekündigt.
Dies erfordert von den in der EU tätigen Unternehmen, sich auf die Bewältigung dieser neuen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten. Dazu bedarf es einer geeigneten Strategie sowie einer Auswahl passender Partner, um den größtmöglichen Nutzen aus diesem Übergang zu ziehen und nicht nur den regulatorischen Zwang zu „erdulden“.
Wie kann OpenText Sie unterstützen?
OpenText verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Verwaltung der verschiedenen Mandate für die elektronische Rechnungsstellung in über 50 Ländern und ist bereits an den Vorbereitungen für die Umsetzung der ViDA-Regeln beteiligt. OpenText ist ein aktives Mitglied im Rahmen der Aktivitäten rund um den Peppol ViDA-Piloten, dessen Auftaktveranstaltung am 21. November 2024 stattfand.