E-Invoicing-Mandate und Aktualisierungen: Vereinigtes Königreich

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Oktober 17, 20244 Minuten Lesezeit

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September 2024

Aufbruch in die Zukunft: Die britische Steuerbehörde HMRC kündigt eine Sondierung zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung an

Vor Kurzem hat die britische Regierung eine interessante Veränderung angekündigt, die den Umgang der Unternehmen mit der Rechnungsstellung revolutionieren könnte. Als Teil eines umfassenderen Reformpakets wird die britische Steuerbehörde HMRC (His Majesty’s Revenue and Customs) in Kürze eine Anhörung zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) in allen britischen Unternehmen und Regierungsstellen einleiten.

Ein Schritt hin zur digitalen Transformation

Diese Anhörung ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines digitalen Ansatzes. Ziel ist es, Verwaltungsaufgaben zu rationalisieren, den Cashflow zu verbessern, die Produktivität zu steigern, Fehler bei Steuererklärungen zu reduzieren und gleichzeitig die Effizienz der Unternehmen insgesamt zu steigern.

Aus Sicht der Regierung wird dies als eine entscheidende Initiative zur Verbesserung des britischen Steuersystems angesehen. Sie soll dazu beitragen, die Grundlagen der britischen Wirtschaft zu verbessern und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, die bei der letzten Zählung (Steuerjahr 2022-2023) auf etwa 8,1 Mrd. GBP geschätzt wurde.

Was bedeutet diese Ankündigung?

Für alle britischen Unternehmen ist dies eine interessante Nachricht. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar schon seit vielen Jahren eine Option für Unternehmen, aber ihre Einführung wurde durch die Beschränkungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) behindert. Diese Richtlinie enthält Bestimmungen, die es Käufern erlauben, elektronische Rechnungen abzulehnen und stattdessen auf Papierrechnungen zu bestehen.

In der HMRC VAT Notice 700/63 werden die Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung dargelegt, wobei viele wichtige Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen wurden. Dazu gehört auch die Verpflichtung, dass der Käufer diese elektronischen Rechnungen akzeptieren muss. Dies war bisher ein Haupthindernis für die breite Einführung.

Jüngste Mandate für die elektronische Rechnungsstellung in Europa haben diese Beschränkung jedoch aufgehoben und verhindern, dass Käufer ein Veto gegen elektronische Rechnungen einlegen können. Außerdem wird vorgeschrieben, dass tatsächlich alle Rechnungen elektronisch ausgetauscht werden müssen.

Die Vorteile der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung

Die Umsetzung eines Mandats wird viele Vorteile mit sich bringen, nicht nur für die britische Regierung, sondern auch für die Unternehmen.

  • Effizienz: Die Automatisierung der Rechnungsstellung reduziert manuelle Fehler und spart Zeit.
  • Kosteneinsparungen: Alle profitieren von geringeren Verwaltungskosten und schnelleren Zahlungszyklen.
  • Umweltverträglichkeit: Die Einsparung von Papier trägt zu den Bemühungen um Nachhaltigkeit bei.
  • Einhaltung von Steuervorschriften: Die Einhaltung dieser neuesten Steuervorschriften reduziert das Risiko von Fehlern und Betrug.

Ein Blick in die Zukunft

Die Behörde bereitet sich darauf vor, Anregungen von Unternehmen zu sammeln, wie die elektronische Rechnungsstellung am besten umgesetzt werden kann.

Wir ermutigen unsere Kunden, sich am Beratungsprozess zu beteiligen. Ihr Feedback ist von unschätzbarem Wert, um ein System zu entwickeln, das für alle funktioniert.

Als weltweiter Anbieter von E-Invoicing-Services unterstützt OpenText seit langem das bestehende optionale System für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Großbritannien und war einer der Hauptakteure bei der Bereitstellung von PEPPOL-basierten E-Invoicing-Lösungen für den NHS. Durch unser Engagement für Innovation und Exzellenz sind wir gut darauf vorbereitet, jede neue verpflichtende Regelung zu unterstützen, die von der britischen Regierung vorgeschlagen werden könnte. Wir werden unsere Kunden und Interessenten während dieser Umstellung und darüber hinaus tatkräftig unterstützen. Und wir werden Sie auf dieser spannenden Reise in eine effizientere und digitalere Zukunft auf dem Laufenden halten.

Weitere Details zur Ankündigung der HMRC finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung auf der Website der britischen Regierung.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und den Regularien in anderen Ländern? Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Und hier finden Sie interessante Aufzeichnungen unser E-Invoicing Webinare zur Vertiefung des Themas.

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