Update zum Start des E-Invoicing-Mandats in Frankreich

Auch in Frankreich wurde in regelmäßigen Konsultationen mit Berufsverbänden, Unternehmen und Softwareherstellern während des gesamten ersten Halbjahres 2023 über die Rahmenbedingungen der Einführung des E-Invoicing-Mandats…

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Manfred Ullrich

August 24, 20235 Minuten Lesezeit

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Auch in Frankreich wurde in regelmäßigen Konsultationen mit Berufsverbänden, Unternehmen und Softwareherstellern während des gesamten ersten Halbjahres 2023 über die Rahmenbedingungen der Einführung des E-Invoicing-Mandats diskutiert. Im Rahmen dieses intensiven Austauschs wurde beschlossen, das für den 1. Juli 2024 geplante Inkrafttreten der Regelung zu verschieben. Damit soll die notwendige Zeit für den Erfolg dieser für die Wirtschaft wichtigen Reform eingeräumt werden. Die Verschiebung wird im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2024 festgelegt, um den betroffenen Unternehmen einen möglichst reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung zu ermöglichen.

Was bedeutet dies für Sie und Ihr Unternehmen?

Diese Reform dient auch der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Zeitplan mit den Zielen der Betrugsbekämpfung in den verschiedenen Bereichen zu vergleichen: elektronische Rechnungsstellung, elektronische B2C-Meldungen, internationale elektronische B2B-Meldungen, elektronische Meldungen bei Zahlung usw.

Es ist wichtig, die einzelnen Aspekte dieser Reform klar voneinander abzugrenzen.

  • Verpflichtung zum Erhalt elektronischer Rechnungen
  • Verpflichtung zur Erstellung von Zahlungs- und Lebenszyklusdaten
  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen mittels E-Invoicing
  • Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung

Die Reform beginnt mit der Verfügbarkeit des PPF (Nationales B2B2G-Portal für die E-Rechnung: Plateforme Publique de Facturation). Dazu gehören auch das Verzeichnis und der Nachweis der Interoperabilität mit den PDP-Dienstleistern (Plateforme de Dématérialisation Partenaire), die als von der Regierung zugelassenevertrauenswürdige dritte Parteien fungieren. Ein PDP muss im Rahmen des Zertifizierungsprozesses zahlreiche Vorschriften und Anforderungen einhalten. Die Rolle der PDP-Partner wird darin bestehen, Rechnungen umzuwandeln, zu validieren und direkt an die französische Steuerbehörde zu senden. Die Umwandlung funktioniert in eines der drei vorgeschriebenen Standardformate (Factur-X, UBL 2.1 und UN/CEFACT CII), um die Einhaltung der EU-Normen zu gewährleisten.

Das staatliche PPF Portal stellt nicht nur die Verwaltung des o.g. PDP-Verzeichnisses sicher, sondern bietet auch einen kostenlosen Service für Unternehmen, die sich dafür entschieden haben, die Behördenplattform direkt zu nutzen. Das PPF wird manuell über ein Webportal oder eine direkte Integration (API/EDI) zugänglich und nutzbar sein.

Das Verzeichnis ist eine zentralisierte Datenbank, die vom PPF verwaltet wird. Alle Steuerpflichtigen müssen in diesem zentralen Verzeichnis registriert sein. Es enthält die notwendigen Daten, um die korrekte Weiterleitung der elektronischen Rechnungen zu gewährleisten und die von jedem Empfänger gewählte Plattform zu identifizieren.

Es gibt auch noch sogenannte „Opérateur de Dématérialisation oder OD“. Dies sind Dienstleistungsanbieter auf dem Markt, die nicht von der Regierung zertifiziert wurden. Im Großen und Ganzen bieten sie ähnliche Funktionen wie die PDPs. Der wichtigste Unterschied besteht jedoch darin, dass sie nicht direkt ausstellen oder empfangen können, ohne die PPF als Vermittler im Fluss der elektronischen Rechnung zu nutzen.

Sie werden sich also entscheiden können, die offizielle staatliche Plattform „Portail Public de Facturation“ oder eine entsprechend zertifizierte Plattform eines Drittanbieters („Plateforme de Dématérialisation Partenaire“) oder eventuell auch einen OD zu nutzen.

Ein tatsächlich bindender Zeitplan existiert derzeit noch nicht. Eine Verlängerung der sogenannten „Anlaufphase“ wurde in der Praxis bereits auf Ende 2027 verschoben. Dies könnte den Unternehmen auch mehr Zeit geben, um zu lernen, wie sie alle wesentlichen Daten in strukturierter Form verwalten können.

E-Reporting wird den Unternehmen zweifellos einen größeren Aufwand abverlangen, um sich mit der Thematik zu befassen. Dies wird auch größere Auswirkungen auf ihre Informationssysteme und Managementprozesse haben. Das Ziel der europäischen Angleichung bis 2028 gibt den Unternehmen aber die Möglichkeit, sich ausreichend Zeit zu nehmen und gleichzeitig den meisten anderen Mitgliedstaaten voraus zu sein. Deutschland plant, mit E-Invoicing zu starten und im Jahr 2028 zu E-Reporting überzugehen.

Starten Sie jedoch schon jetzt mit der Sammlung von Informationen! Verschieben Sie die Problematik nicht. Lassen Sie sich beraten, dann können Sie schrittweise und in ihrem eigenen Tempo vorankommen. So können die einen die elektronische Rechnungsstellung vorwegnehmen, die anderen die elektronische Berichterstattung von der elektronischen Rechnungsstellung trennen und die Erfahrungen mit dem E-Invoicing im Inland nutzen, um die internationalen B2B-Ströme besser zu bewältigen.

Vermutlich werden sich in der Praxis und im Laufe der Zeit neue Anwendungsfälle ergeben. Die Norm EN16931 wurde nicht für alle Geschäftsfälle entwickelt, aber sie erlaubt es, diese durch Erweiterungen zu verwalten. Wir sehen schon jetzt, dass es in der Praxis unweigerlich notwendig sein wird, dem Modell Daten hinzuzufügen. Ebenso werden alle Fälle der Verwaltung mit Dritten getestet und verfeinert werden müssen.

Wir müssen uns jetzt aber ohne große Verzögerung auf die neuen Regelungen einstellen und uns darauf vorbereiten, in einen kontrollierten und gesteuerten kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzutreten.

Es gibt noch ein wichtiges Thema: die Verpflichtung zum SecNumCloud-Betrieb (höchste Sicherheitsstufe für vertrauliche und strategische Daten) im Falle des Hosting-Subcontracting. Es handelt sich hierbei um ein Gütesiegel, das strenge Standards und bewährte Verfahren für die Datensicherheit garantiert. Bisher gibt es nur wenige SecNumCloud-qualifizierte Lösungen und viele SecNumCloud-Hosting-Angebote sind noch in der Entwicklung.  

Sie sehen, das Thema ist komplex. Daher: Kontaktieren Sie schon jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich jetzt ausführlich beraten, wie Sie mit den Regelungen im Geschäftsverkehr mit Frankreich umgehen können.

Informieren Sie sich auch in unserem Webinar „E-Invoicing Update“ am 15.09., über die aktuellen E-Invoicing-Mandate.

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Manfred Ullrich

Manfred Ullrich ist Leads Solution Consultant und seit Januar 2017 im OpenText Business Network Team tätig. Er unterstützt Unternehmen dabei, Mehrwerte in für sie wichtigen Integrationsprojekten zu generieren. Auf Basis individueller Analysen entwirft er Lösungsarchitekturen für IT-Services, z.B. für E-Invoicing, Supply Chain-Digitalisierung sowie Kunden- und Partner-Onboarding-Programme.

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