Update E-Invoicing Mandat in Polen: Einführung auf den 1. Februar 2026 verschoben

Das obligatorische nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) sollte eigentlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Doch Anfang des Jahres verschob der Finanzminister…

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Andre von de Finn

April 30, 20243 Minuten Lesezeit

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Das obligatorische nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) sollte eigentlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Doch Anfang des Jahres verschob der Finanzminister diesen Termin aus technischen Gründen. Er kündigte an, dass er einen neuen Termin vorlegen werde, sobald die Prüfung abgeschlossen sei.

Dieser Termin liegt nun vor: Die Verpflichtung zur Nutzung des KSeF (Krajowy System e-Faktur ist das nationale System für elektronische Rechnungen) wird erst im Jahr 2026 eintreten. Es wird zwei Termine für die Einführung des nationalen elektronischen Rechnungssystems geben:

  • Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN wird KSeF ab dem 1. Februar 2026 obligatorisch
  • für die übrigen Unternehmen ab dem 1. April 2026.

Das gab der polnische Finanzminister Andrzej Domański am 26. April 2024 bekannt.

Die Entscheidung, die Einführung des KSeF auf den 1. Februar 2026 zu verschieben, wurde nach einer Prüfung des Finanzministeriums getroffen. Laut Minister Domanski haben die Ergebnisse der Prüfung gezeigt, dass das System noch nicht fehlerfrei ist und dass seine Einführung „ein Risiko birgt, die Wirtschaft zu lähmen. Es ist notwendig, eine neue Systemarchitektur zu entwickeln, die es ermöglicht, eine neue Software zu erstellen, die mit der neuen Architektur verbunden ist. Wir fangen fast bei Null an“, sagte der Minister.

E-Invoicing in Polen: Anpassung der KseF-Plattform an die ViDA-Vorgaben

Der stellvertretende Finanzminister und Leiter der nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda verwies auch auf das Legislativpaket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age, ViDA)“ an dem der EU-Rat derzeit arbeitet. Es waren Bedenken aufgekommen, dass nach der Anbindung an die KseF-Plattform weitere Anpassungen auf Unternehmen zukommen, um die aus der ViDA-Initiative resultierenden Vorgaben zu erfüllen. Aus diesem Grunde plant man auch, die Vorgaben der ViDA-Initiative bei der zukünftigen KseF-Systemarchitektur zu berücksichtigen.

Wichtig zu wissen:

  • Der Auditbericht wird nicht vollständig veröffentlicht, da er mit kritischen Infrastrukturen/Sicherheitsfragen zusammenhängt. Es werden nur bestimmte Teile davon veröffentlicht.
  • Es wird versucht, diejenigen Änderungen zu minimieren, die sich auf Unternehmen auswirken würden, die ihre Systeme bereits an die aktuellen KSeF-Anforderungen angepasst haben.
  • Natürlich müssen diese Daten erst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gebilligt werden. Solange das aktualisierte Gesetz nicht validiert/unterzeichnet ist, handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. In einem ersten Schritt soll nur das Datum im aktuellen Gesetz geändert werden. In einem zweiten Schritt werden die Behörden Änderungen an den technischen/funktionalen/strafrechtlichen Aspekten vornehmen und sie werden dazu Konsultationen mit den Unternehmen durchführen.

Wir empfehlen: Setzen Sie Ihre Implementierungsprojekte so fort, wie sie vor der Ankündigung der erneuten Verschiebung geplant waren, um von den Kosteneinsparungen, den Verbesserungen bei der Datenverarbeitung und den beschleunigten Zahlungen zu profitieren.

Weitere Informationen:

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Andre von de Finn

André beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit der Digitalisierung und Optimierung von Purchase-to-Pay sowie Order-to-Cash Prozessen. Er verfügt über umfassende Erfahrung im Umfeld des elektronischen Datenaustauschs, insbesondere in Bezug auf e-Invoicing und die Automatisierung von Rechnungsverarbeitungsprozessen. In seinem Blog berichtet er über Trends, Innovationen und gesetzliche Änderungen in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

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