Die obligatorische elektronische Rechnung in Deutschland: Wie geht es nun weiter?

Ja, die verpflichtende elektronische Rechnung (eInvoicing) wird auch in Deutschland kommen. Der Bundestag hatte am 13. Oktober 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur…

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Andre von de Finn

November 10, 20232 Minuten Lesezeit

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Ja, die verpflichtende elektronische Rechnung (eInvoicing) wird auch in Deutschland kommen. Der Bundestag hatte am 13. Oktober 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz, 20/8628) beraten. Wir hatten bereits in einem früheren Blogpost über die Details berichtet.

Nun allerdings hat der Bundesrat die Pläne zur Einführung der elektronischen Rechnung kommentiert. Der Bundesrat begrüßt prinzipiell die Einführung des verpflichtenden E-Invoicing auch in Deutschland, denn „mit dieser Regelung wird der fortschreitenden Digitalisierung in der Wirtschaft Rechnung getragen. Zugleich stellt die elektronische Rechnung für die Steuerverwaltung die Grundlage für die Einführung eines transaktionsbasierten digitalen Meldesystems dar. Mit diesem System soll der Umsatzsteuerbetrug zukünftig effektiver bekämpft werden.“

Der Bundesrat geht nun konkret auf die Themen Verhältnismäßigkeit des Einführungsaufwands“, „Weiternutzung etablierter elektronischer Formate“ und „Terminverschiebung um zwei Jahre“ ein, denn ein zeitlicher Aufschub würde aus Sicht der deutschen Wirtschaft zu einer spürbaren Entzerrung führen.

Was bedeutet dies für Sie?

Es ist also seitens des Bundesrats geplant, die Einführung der elektronischen Rechnung um zwei Jahre zu verschieben und auf den 1. Januar 2027 zu terminieren. Ziel ist es, den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zu geben, ihre Prozesse und IT-Lösungen anzupassen. Zudem sollen bei der Ausgestaltung branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Aber wie geht es nun tatsächlich weiter? Ende November soll dem Bundestag eine geänderte Fassung des Gesetzes vorgelegt werden und erst dann kann der tatsächliche Termin zur Einführung beschlossen werden. Wir werden Sie weiterhin zeitnah über die Entscheidungen und weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Wir empfehlen Ihnen, sich trotz der potentiellen Terminverschiebung schon jetzt mit dem Thema E-Invoicing auseinanderzusetzen, damit Sie sich auf die neuen Regeln vorbereiten können. Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu sinnvollen und möglichen Lösungen für Ihr Unternehmen.  

Lesen Sie mehr über E-Invoicing auch in unseren anderen Blogartikeln.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unsere Webinare zum Thema elektronische Rechnung hin, die Sie interessieren könnten:

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Andre von de Finn

André beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit der Digitalisierung und Optimierung von Purchase-to-Pay sowie Order-to-Cash Prozessen. Er verfügt über umfassende Erfahrung im Umfeld des elektronischen Datenaustauschs, insbesondere in Bezug auf e-Invoicing und die Automatisierung von Rechnungsverarbeitungsprozessen. In seinem Blog berichtet er über Trends, Innovationen und gesetzliche Änderungen in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

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