Ja, Sie haben nun keine Wahl mehr: Die E-Invoicing-Pflicht im B2B-Bereich wird in Deutschland ab dem 1.1.2025 im Rahmen des Wachstumschancen-Gesetzes durchgesetzt.
Folgender Zeitrahmen ist für die Einführung von E-Invoicing in den Unternehmen vorgesehen:
- 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss elektronische Rechnungen annehmen, sofern diese der Norm EN 16931 entsprechen, d. h.: ZUGFeRD ab Version 2.X oder XRechnung. Der Versand bleibt zunächst freiwillig.
- 01.01.2027: Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz größer als 800.000 EUR müssen elektronische Rechnungen versenden.
- 01.01.2028: Und ab jetzt gilt, dass alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden müssen.
Was bedeutet dies konkret für Sie und Ihr Unternehmen und welche allgemeinen Fragen sollten Sie sich im Hinblick auf die „E-Invoicing Readyness“ stellen?
- Haben Sie bereits eine Lösung im Einsatz, mit der Sie Daten automatisch verarbeiten können?
- Gibt es in Ihrem Unternehmen internes Know-how zur elektronischen Rechnungsstellung, um die Anforderungen in Deutschland und in allen anderen betroffenen Ländern jetzt und auch in Zukunft zu erfüllen?
- Können Sie Ihr System jederzeit auf dem neuesten Stand halten, wenn sich die Vorschriften für das E-Invoicing ändern und/oder die Mandate in weiteren Ländern dies erfordern?
- Wie sieht es mit dem Austausch von Nachrichten mit Ihren Partnern aus? Funktioniert dies reibungslos?
- Was sind Ihre konkreten Pflichten und die technischen Vorgaben
- Was ist die beste Herangehensweise für die rechtssichere und fristgerechte Umsetzung?
Und im Detail müssen Sie sich folgende Fragen beantworten:
Rechnungsempfang
- Wann werden meine Lieferanten diese Rechnungen schicken?
- Welche Übertragungswege biete ich an? Ist E-Mail hier der richtige Weg?
- Wie kann/muss ich diese Rechnungen weiterverarbeiten?
- Wie kann ich weiterhin die IT-Sicherheit gewährleisten?
- Was gehe ich vor, wenn andere Länder involviert sind, und was muss ich beachten?
- Welche Ausnahmen gibt es und bis wann?
Rechnungsversand
- Kann ich bereits heute die notwendigen Daten im ERP bereitstellen?
- Auch hier: Welche Übertragungswege will ich nutzen? Ist E-Mail der richtige Weg?
- Ab wann will/muss ich diese Rechnungen schicken?
- Was mache ich mit meinen EDI-Rechnungen?
- Und: Was passiert mit den E-Invoicing Mandaten in den anderen Ländern?
- Welche Ausnahmen gibt es und bis wann gelten diese?
Sehen Sie sich jetzt die Aufzeichnung unseres Webinars an, in dem viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kontaktieren Sie uns hier direkt.
Opentext ist bestens gerüstet Sie bei der Einhaltung der oben genannten Fristen zu unterstützen. Darüber hinaus steht unser e-Invoicing Mandate Readiness Check Service zur Verfügung, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Weitere Informationen:
- E-Invoicing Update Juni 2024: Live-Webinar zu den internationalen E-Invoicing Mandaten
- Webinar-Aufzeichnung: Einführung der deutschen E-Rechnung zum 01.01.2025 mit Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern
- Blogserie zum Thema E-Invoicing
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